Die Gebühren des Rechtsanwaltes
sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich
geregelt. Es gibt also grundsätzlich nicht den "billigen"
oder "teuren" Anwalt. Die Höhe des Honorars
richtet sich in Zivilsachen in der Regel nach dem sogenannten
Gegenstandswert (oder auch Streitwert). Ferner richtet
sich die Höhe des Honorars bei sogenannten Rahmengebühren
unter anderem nach Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit
des Falles. Das Honorar kann im übrigen auch frei
vereinbart werden, soweit es nicht zu einem Rechtsstreit
kommt.
Um das Kostenrisiko für eine
anwaltliche Beratung zu begrenzen, hat der Gesetzgeber
für die erste Beratung in einem Mandat die
Anwaltsgebühr auf netto 190 € festgesetzt.
Stellt sich bei der Erstberatung heraus, daß
die Angelegenheit keine Aussicht auf Erfolg hat,
ist dies also das maximale Gebührenrisiko des
Mandanten. |
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Sind Sie rechtsschutzversichert, wird die Abrechnung
direkt mit Ihrer Versicherung vorgenommen. Die Versicherung
zahlt die gleichen Gebühren, welche Sie selbst
zahlen müssten.
Im einzelnen gelten die im Impressum
aufgelisteten Gebühren- und Berufsordnungen.
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